Steuerberater in Hosenfeld
Der Steuerberater berät in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Er übt seinen Beruf freiberuflich aus, wodurch er nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegt. Allerdings ist die Berechtigung zur Berufsausübung als Steuerberater als bestimmte Voraussetzungen gebunden. So kann von der Steuerberaterkammer nur als Steuerberater bestellt werden, wer ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium erfolgreich absolviert und eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts von mindestens zwei Jahren nachweisen kann. Alternativ ist auch der berufspraktische Weg über eine kaufmännische Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschließender zehnjähriger praktischer Berufserfahrung möglich.
Seit 2009 sind die Steuerberaterkammern für die Durchführung der Steuerberaterprüfung zuständig. Nach bestandener Prüfung kann zum Steuerberater bestellt werden, wer über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügt, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann und bei dem keine strafgerichtliche Verurteilung vorliegt. Die Berufsbezeichnung Steuerberater darf erst nach der Bestellung geführt werden.
Welche Aufgaben hat der Steuerberater?
Zu den Aufgaben des Steuerberaters gehört neben der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen und die Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen. Die Hilfestellung beinhaltet die Beratung zur optimalen Steuergestaltung, das Erstellen von Buchführungen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und die Überprüfung der Steuerbescheide. Die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie die Beratung auf Rechtsgebieten, die den Rechtsanwälten vorbehalten sind, ist nicht zulässig.
Heutzutage ist auch die betriebswirtschaftliche Beratung ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Steuerberaters.
Des Weiteren kann der Steuerberater folgende Tätigkeiten ausüben: Aufsichtsratstätigkeit, Insolvenzverwaltung und Liquidation, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung, Unternehmens- und Rating-Beratung sowie vormundschaftliche, pflegerische und treuhänderische Aufgaben.
Neben den Steuerberatern sind unter anderem auch Rechtsanwälte, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zur steuerrechtlichen Beratung befugt.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 09.04.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.